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Wir
sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern,
als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz |
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Wir
begrüßen Sie als Mitglied, sobald Sie Ihre Beitrittserklärung
bei uns
unterschrieben haben. |
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Ihre
Mitgliedschaft ist auf Dauer angelegt, sie kann bis zum
30.09. des
laufenden Jahres gekündigt werden |
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Unseren
Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich,
d.h.
Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr.
Mit Jahresbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr
haben Sie
uneingeschränkten Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen
unseres
Vereins. |
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Der
Jahresbeitrag ist von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahresein-
nahmen abhängig. |
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Der
Beitrag ist als Steuerberatungskosten abzugsfähig. |
Die Beitragsordnung, die Satzung und
die Beitrittserklärung liegen als PDF-Format vor.
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| Sie können Ihre Mitgliedschaft auch online bei uns beantragen. |