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Mitgliedschaft
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Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern,
als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz

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Wir begrüßen Sie als Mitglied, sobald Sie Ihre Beitrittserklärung bei uns
unterschrieben haben.

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Ihre Mitgliedschaft ist auf Dauer angelegt, sie kann bis zum 30.09. des
laufenden Jahres gekündigt werden

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Unseren Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich,
d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr.
Mit Jahresbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr haben Sie
uneingeschränkten Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres
Vereins.

> Der Jahresbeitrag ist von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahresein-
nahmen abhängig.
> Der Beitrag ist als Steuerberatungskosten abzugsfähig.
Die Beitragsordnung, die Satzung und die Beitrittserklärung liegen als PDF-Format vor.
Sie können Ihre Mitgliedschaft auch online bei uns beantragen.